Mehrheitsbeschlüsse

  • Wann ist ein einstimmiger Beschluss in einer Eigentümerversammlung notwendig?

    Laut WEG-Gesetz gibt es keinen Beschluss, der die Zustimmung aller anwesenden und vertretenen Eigentümer erfordert. 

  • Wann reicht einfache Mehrheit bei einer Eigentümerversammlung

    Wenn mindestens 51 % der Stimmberechtigten für einen Beschluss stimmen, ist die einfache Mehrheit erreicht.


    Bei der einfachen Mehrheit zählen die Stimmen der Anwesenden oder wirksam vertretenen Eigentümer. Letztere haben eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung erhalten und können somit an Abstimmung teilnehmen. Ungültige oder Enthaltungen werden als Null-Stimmen gewertet, diese fließen also nicht als Gegenstimme ein.


    Einfache Mehrheitsbeschlüsse werden vor allem für die laufende Verwaltung benötigt:


    • Erlassen einer Hausordnung
    • Abschluss von Versicherungen
    • Bestellung des Verwalters und Verwaltungsbeirats
    • Management der Erhaltungsrücklage (bzw. Instandhaltungsrücklage) 
    • Aufforderung zur Rechnungslegung
    • Anstellung eines Hausmeisters
    • Genehmigung der Jahresabrechnung
    • Beschluss des Wirtschaftsplans
  • Wann braucht man die doppelt-qualifizierte Mehrheit bei einer Eigentümerversammlung

    Die Doppelt-Qualifizierten Mehrheit kommt in WEGs nur bei der Kostentragung von baulichen Veränderungen zum Einsatz. So müssen sich alle Wohnungseigentümer laut § 21 Abs. 2 WEG nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile an den Kosten beteiligen, wenn ein Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde oder sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraum amortisieren.

Aufgaben eines Verwalters

  • Kaufmännische Aufgaben

    • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
    • Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
    • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
    • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
    • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
    • Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
    • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
    • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
    • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Technische Aufgaben

    • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
    • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
    • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
    • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
    • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
    • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
    • Versicherungsabrechnung durchführen
    • Einweisung Hausmeister
    • Schlüsselbestellung
    • Beauftragen von Sachverständigen
  • Rechtliche Aufgaben

    • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
    • Beachten der rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen
    • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
    • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
    • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
    • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
    • Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
    • Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
    • Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
    • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
  • Organisatorische Aufgaben

    • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
    • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
    • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
    • Führung von Beschlusssammlungen
    • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
    • Beschwerdemanagement
    • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
    • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen